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EU-Verordnung 2015/2283

Die EU-Verordnung 2015/2283 regelt das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel (Novel Foods) in der Europäischen Union. Sie legt das Zulassungsverfahren und die Sicherheitsanforderungen fest.

CBD-Extrakte und daraus hergestellte Lebensmittel fallen unter diese Verordnung. Hersteller müssen einen Antrag bei der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) stellen und die Unbedenklichkeit nachweisen.